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Ratgeber

Gehalt bei NGOs: Finanzierung, Tarifanlehnung, Praktika

Wovon die Bezahlung in gemeinnützigen Organisationen abhängt und welche Regeln gelten.

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Finanzierung prägt das Gehalt

Gemeinnützige Organisationen finanzieren sich aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Zuwendungen und Leistungsentgelten. Wie stabil diese Einnahmen sind, beeinflusst Gehalt und Vertragsdauer. Projektstellen sind häufig an die Laufzeit einer Förderung gebunden und deshalb befristet. Frag im Gespräch, woraus die Stelle finanziert wird und was nach Ende der Förderung geplant ist.

Tarif oder Anlehnung

Manche Organisationen wenden einen Tarifvertrag an, andere lehnen sich an den TVöD oder an kirchliche Regelungen an, wieder andere haben eigene Gehaltsbänder. Eine Anlehnung ist keine Tarifbindung: Der Arbeitgeber kann Abweichungen festlegen. Lass dir zeigen, welche Stufe und welche Entgeltgruppe im Vertrag stehen und ob Tarifsteigerungen übernommen werden.

Typische Gehälter für häufige Stellen:

24.000–32.000 € brutto/Jahr
Promoter für Hilfsorganisationen: Deine Chance, etwas zu bewegen und Menschen zu helfen!, Apollon Dialogmarketing GmbH, Frankfurt an der Oder
50.000–65.000 € brutto/Jahr
Consultant Steuerberatung / Tax - Gemeinnützigkeit (m/w/d), RSM Ebner Stolz, Hamburg
60.000–78.000 € brutto/Jahr
Einrichtungsleitung stationär gemeinnützige Träger (m/w/d), rocket match, Dortmund

Zusatzleistungen und Arbeitszeit

Neben dem Gehalt lohnt der Blick auf Arbeitszeit, Urlaubstage, betriebliche Altersversorgung und Weiterbildung. Manche Organisationen bieten flexible Arbeitszeiten oder mobiles Arbeiten, andere erwarten Reisen und Wochenendeinsätze bei Veranstaltungen. Frag, wie Überstunden erfasst und ausgeglichen werden. In kleinen Teams mit knappen Budgets ist das eine wichtige Frage.

Fragen für das Gespräch

  • Nach welchem Tarif oder welcher Gehaltsstruktur wird bezahlt?
  • Ist die Stelle befristet, und woran hängt eine Verlängerung?
  • Wie werden Reisen und Wochenendeinsätze ausgeglichen?
  • Gibt es Weiterbildungsbudget oder Supervision?

Notiere die Antworten und vergleiche mehrere Angebote nebeneinander, auch mit Stellen außerhalb des gemeinnützigen Bereichs.

Stiftungen und große Verbände

Große Stiftungen und Wohlfahrtsverbände haben oft feste Gehaltsstrukturen und Personalabteilungen, kleine Vereine entscheiden individueller. Beide Varianten haben Vorteile. In kleinen Organisationen übernimmst du schneller Verantwortung, in großen sind Abläufe und Aufstiegswege klarer geregelt.

Mindestlohn und Praktika

Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch bei gemeinnützigen Arbeitgebern, 2026 sind das 13,90 Euro je Stunde. Für Praktika gilt er ebenfalls, mit Ausnahmen: nicht für Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium und nicht für freiwillige Orientierungspraktika oder studienbegleitende Praktika von bis zu drei Monaten. Ein freiwilliges Praktikum nach dem Studium fällt in der Regel unter den Mindestlohn.

Bei Stellen im Fundraising mit Provision gilt: Frag nach dem festen Anteil, nach der Berechnung der Provision und nach Kosten, die du selbst trägst.

Vergleiche Angebote auch mit Stellen außerhalb des gemeinnützigen Bereichs, um deinen Marktwert realistisch einzuschätzen.

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